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WorkPermitTurkey

Wenn Sie im Ausland sind

Die türkische Arbeitserlaubnis aus dem Ausland

Ohne gültige türkische Aufenthaltserlaubnis beginnt das Verfahren bei der türkischen Botschaft oder dem Generalkonsulat in Ihrem Aufenthaltsland; Ihr Arbeitgeber schließt den Antrag in der Türkei ab. Weil die Schritte zwischen zwei Ländern laufen, kommt es auf die richtige Reihenfolge an.

Auf einen Blick

Erster Schritt
Persönlicher Antrag bei einer türkischen Auslandsvertretung
Sie erhalten
Eine 16-stellige Referenznummer
Schritt des Arbeitgebers
e-İzin-Antrag mit Ihrer Referenznummer
Nach der Genehmigung
Visum, Einreise binnen 6 Monaten, Adressregistrierung binnen 20 Tagen

Bevor Sie beginnen

  • Ein Arbeitgeber in der Türkei und ein Jobangebot
  • Ein mit dem Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag; bei Anträgen aus dem Ausland muss er beim Konsulatsantrag vorliegen
  • Ein ausreichend gültiger Pass; die Erlaubnis endet 60 Tage vor Ablauf des Passes
  • Je nach Beruf Diplom mit beglaubigter Übersetzung; manche Berufe brauchen eine Anerkennung oder Vorabgenehmigung

Wir vermitteln keine Stellen

Haben Sie noch keinen Arbeitgeber, brauchen Sie zuerst ein Jobangebot eines Arbeitgebers in der Türkei. Sobald es vorliegt, planen wir das Verfahren gemeinsam.

Schritt für Schritt

  1. 1

    Antrag beim Konsulat

    Sie

    Sie beantragen persönlich ein Arbeitsvisum bei der türkischen Botschaft oder dem Generalkonsulat in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben oder in dem Sie sich rechtmäßig aufhalten. Sie erhalten eine 16-stellige Referenznummer.

  2. 2

    Antrag des Arbeitgebers

    Arbeitgeber

    Sie geben die Referenznummer an Ihren Arbeitgeber weiter. Er stellt damit über e-Devlet mit e-Signatur den e-İzin-Antrag und lädt die Unterlagen hoch.

  3. 3

    Prüfung durch das Ministerium

    Ministerium

    Bei vollständigen Unterlagen ist die Prüfung innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen. Die Entscheidung kommt per E-Mail und wird auch an die Auslandsvertretung übermittelt, bei der Sie beantragt haben.

  4. 4

    Gebühren und Visum

    Sie

    Nach der Genehmigung werden die Gebühren für die Arbeitserlaubnis und die Visumgebühr bei der Auslandsvertretung bezahlt. Werden Gebühr und Kartenentgelt nicht innerhalb von 30 Tagen ab Benachrichtigung gezahlt, wird der Antrag abgelehnt. Danach wird das Visum in Ihren Pass geklebt.

  5. 5

    Einreise in die Türkei

    Sie

    Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung der Erlaubnis in die Türkei einreisen. Die Arbeitserlaubniskarte wird per PTT (türkische Post) an den Betrieb geschickt.

  6. 6

    Adressregistrierung und Arbeitsbeginn

    Sie und der Arbeitgeber

    Innerhalb von 20 Tagen nach der Einreise müssen Sie sich im Adressregister anmelden. Sozialversicherungsanmeldung und Arbeitsbeginn müssen innerhalb eines Monats nach der Einreise erfolgen (in jedem Fall binnen sechs Monaten ab Beginn der Erlaubnis).

Ihre Situation passt nicht genau zu diesen Regeln?

Schreiben Sie uns ein paar Zeilen – wir prüfen gemeinsam, welche Regeln für Sie gelten.

Ihre Familie

Die Arbeitserlaubnis ersetzt nur für Sie selbst die Aufenthaltserlaubnis. Ehepartner und Kinder brauchen eigene Aufenthaltserlaubnisse; diese werden bei den Provinzdirektionen für Migrationsmanagement beantragt. Zieht Ihre Familie mit, sollten Sie diesen Schritt von Anfang an einplanen.

Häufige Fehler

  • Den Arbeitsvertrag erst nach dem Konsulatsantrag aufsetzen
  • Die Passgültigkeit nicht einplanen (die Erlaubnis endet 60 Tage vor Ablauf des Passes)
  • Die Einreise mehr als 6 Monate nach Erteilung der Erlaubnis hinauszögern
  • Die 20-Tage-Frist für die Adressregistrierung nach der Einreise verpassen
  • Als Tourist einreisen und den Antrag in der Türkei stellen wollen (dafür ist eine mindestens 6-monatige Aufenthaltserlaubnis nötig)

Wie wir unterstützen

Was wir tun

  • Wir erstellen einen persönlichen Zeitplan vom Konsulatsantrag bis zum ersten Arbeitstag
  • Wir prüfen vorab Ihre Unterlagen sowie Übersetzungs- und Beglaubigungsbedarf
  • Wir stimmen das Verfahren mit Ihrem Arbeitgeber in der Türkei ab
  • Wir begleiten Sie nach der Genehmigung bei Gebühren, Einreise und Adressregistrierung

Was wir nicht tun

  • Wir können weder Konsulatstermine noch die Visumerteilung garantieren
  • Wir vermitteln Ihnen keine Stelle
  • Wir handeln nicht im Auftrag des Konsulats oder des Ministeriums

Häufige Fragen

In welchem Land stelle ich den Konsulatsantrag?

In dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, oder in dem Land, in dem Sie sich rechtmäßig aufhalten – bei der dortigen türkischen Botschaft oder dem Generalkonsulat. Terminvergabe und Unterlagen unterscheiden sich je nach Vertretung; prüfen Sie vorher deren Hinweise.

Ich darf visumfrei in die Türkei einreisen. Brauche ich trotzdem ein Arbeitsvisum?

Ja. Die visumfreie Einreise gilt für touristische Aufenthalte und berechtigt nicht zur Arbeit. Ohne gültige türkische Aufenthaltserlaubnis läuft der Antrag über eine türkische Auslandsvertretung.

Kann meine Familie mitkommen?

Die Arbeitserlaubnis ersetzt nur für Sie die Aufenthaltserlaubnis. Ehepartner und Kinder brauchen eigene Aufenthaltserlaubnisse; planen Sie das von Anfang an mit ein.

Ich beantrage aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Ist das Verfahren anders?

Die Grundschritte sind gleich: Antrag bei der türkischen Vertretung in Ihrem Aufenthaltsland und e-İzin-Antrag des Arbeitgebers. Die Türkei hat mit einigen Ländern Sozialversicherungs- oder Arbeitsabkommen, die in bestimmten Punkten eine Rolle spielen können. Schildern Sie uns Ihre Situation, wir prüfen, was für Sie gilt.

Planen wir Ihren Weg aus dem Ausland

Schreiben Sie uns, in welchem Land Sie sind und wer Ihr Arbeitgeber ist – wir legen Schritte und Reihenfolge gemeinsam fest.

Täglich 09:00–19:00 Uhr · türkische Zeit

Wir sind eine unabhängige Beratung und keine Behörde. Über die Arbeitserlaubnis entscheidet das türkische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.