Haushalt
Arbeitserlaubnis für ausländische Betreuungskräfte im Haushalt
Wenn Sie eine ausländische Betreuungskraft für Ihr Kind, einen älteren oder behinderten Angehörigen oder zur Begleitung eines Kranken beschäftigen möchten, stellt Ihre Familie den Antrag. Anders als bei Unternehmen werden die Situation der betreuten Person und das Einkommen der Familie geprüft. Wer vorab klärt, wer Arbeitgeber wird und welche Unterlagen nötig sind, hat es leichter.
Täglich 09:00–19:00 Uhr · türkische Zeit
Auf einen Blick
- Erlaubte Tätigkeiten
- Kinderbetreuung, Alten- und Behindertenbetreuung, Krankenbegleitung
- Antragsteller
- Die betreute Person oder ein in den Regeln genannter Angehöriger
- Lohn
- Mindestens der Mindestlohn
- Einkommen
- Nachgewiesenes, ausreichendes und regelmäßiges Einkommen
Für welche Tätigkeiten gibt es eine Erlaubnis?
Im Haushalt erhalten Ausländer eine Arbeitserlaubnis nur für Kinderbetreuung, Altenbetreuung, Behindertenbetreuung und Krankenbegleitung. Andere Hausarbeiten allein, etwa Putzen, Kochen, Gartenarbeit oder Fahrdienste, sind nicht erfasst.
Quellen
- Arbeitsministerium — Bewertungskriterien für die Arbeitserlaubnis(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
- Arbeitsministerium — Unterlagen(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
Wer kann als Arbeitgeber beantragen?
Für Kinderbetreuung
- Bei verheirateten Eltern die Mutter oder der Vater
- Bei geschiedenen Eltern der sorgeberechtigte Elternteil
- Die Person, die das Kind adoptiert hat
- Steht das Kind unter Vormundschaft, der Vormund
- Pflegemutter oder Pflegevater
- Bei einem nichtehelichen Kind die Mutter oder der Vater, der das Kind offiziell anerkannt hat
Für Alten- und Behindertenbetreuung sowie Krankenbegleitung
- Die betreute Person selbst
- Ihre Angehörigen ersten oder zweiten Grades
- Steht die Person unter Vormundschaft, der Vormund oder mit seiner Zustimmung Angehörige ersten oder zweiten Grades
Kann ich für meine Mutter oder meinen Vater beantragen?
Ist die betreute Person älter oder behindert oder kann sie den Antrag nicht selbst stellen, kann ein Angehöriger ersten Grades Arbeitgeber sein. Das Arbeitgeberkonto wird dann mit seinen Daten und seiner e-Signatur eröffnet, als Arbeitsort wird die Wohnung eingetragen, in der betreut wird, und zusätzlich zum Vertrag werden ein Nachweis der Verwandtschaft und eine Ausweiskopie der betreuten Person hochgeladen.
Quellen
- Arbeitsministerium — Bewertungskriterien für die Arbeitserlaubnis(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
- Arbeitsministerium — Häufige Fragen(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
Ihre Situation passt nicht genau zu diesen Regeln?
Schreiben Sie uns ein paar Zeilen – wir prüfen gemeinsam, welche Regeln für Sie gelten.
Wie der Antrag geprüft wird
- Gesundheitszustand und Alter der betreuten Person
- Ausbildung, Berufserfahrung, Türkischkenntnisse, Aufenthalts- oder Arbeitsgeschichte in der Türkei, Familienstand und Alter der Betreuungskraft
- Weitere Umstände, die die Besonderheit der Tätigkeit zeigen
- Sozioökonomische Lage, Vermögen und regelmäßiges Monatseinkommen des Arbeitgebers
Einkommensnachweis
Die betreute Person oder Blutsverwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad, die die Betreuung unterstützen, müssen ein ausreichendes, regelmäßiges und von den zuständigen Stellen bescheinigtes Einkommen haben. Gibt es solche Angehörigen nicht, braucht es den Einkommensnachweis eines anderen Familienmitglieds, das die Betreuung unterstützen will, und dessen notariell beglaubigte Verpflichtungserklärung gegenüber dem Arbeitgeber.
Der Lohn der Betreuungskraft darf den Mindestlohn nicht unterschreiten. Die Sozialversicherung wird auf Basis des im Antrag angegebenen Gehalts und einer Vollzeitbeschäftigung gemeldet.
Quellen
- Arbeitsministerium — Bewertungskriterien für die Arbeitserlaubnis(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
- Arbeitsministerium — Häufige Fragen(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
Ablauf und Unterlagen
- 1
Arbeitgeberkonto
SieDas antragstellende Familienmitglied eröffnet im e-İzin-System des Ministeriums mit seinen Daten und seiner e-Signatur ein Arbeitgeberkonto.
- 2
Vertrag
Sie und die BetreuungskraftDie Vorlage des Ministeriums für den befristeten Dienstvertrag im Haushalt wird ausgefüllt und von beiden Seiten unterschrieben.
- 3
Antragsweg
Betreuungskraft und SieIst die Betreuungskraft im Ausland, beantragt sie zunächst bei einer türkischen Vertretung; mit der erhaltenen Referenznummer schließen Sie den Antrag ab (Antrag aus dem Ausland). Hat sie in der Türkei eine für mindestens 6 Monate erteilte, gültige Aufenthaltserlaubnis, wird im Inland beantragt (Antrag in der Türkei).
- 4
Unterlagen
SieVertrag, Pass und Foto der Betreuungskraft sowie Nachweise zur Situation der betreuten Person, zur Verwandtschaft und zum Einkommen. Ein Diplom ist im Haushalt nicht erforderlich; eine Erklärung zur zuletzt besuchten Schule genügt.
- 5
Entscheidung und danach
MinisteriumNach der Genehmigung wird die Gebühr gezahlt, die Betreuungskraft mit Sozialversicherung angemeldet, und Meldungen erfolgen fristgerecht. Pflichten des Arbeitgebers
Das Ministerium warnt gerade im Haushaltsbereich: Die E-Mail-Adresse im Antrag muss dem Antragsteller gehören, sonst erfahren Sie womöglich nichts vom Verfahren. Geben Sie Ihre e-Devlet- und e-Signatur-Passwörter niemals weiter.
Quellen
- Arbeitsministerium — Unterlagen(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
- Arbeitsministerium — Häufige Fragen(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
- e-İzin-Informationsseite — Hinweise zur Antragstellung(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
Worauf nach der Genehmigung zu achten ist
- Hat die Betreuungskraft die Erlaubnis über einen Antrag aus dem Ausland erhalten, wird ein Inlandsantrag für einen anderen Arbeitgeber innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Erlaubnis abgelehnt, außer bei höherer Gewalt.
- Die Betreuungskraft arbeitet an der im Antrag genannten Adresse und in der genannten Tätigkeit.
- Beginn und Ende der Arbeit sind binnen 15 Tagen zu melden; scheidet die Betreuungskraft aus, wird die Erlaubnis im System beendet.
- Die Verlängerung kann ab 60 Tagen vor Ablauf beantragt werden. Zur Verlängerung
- Bei Beschäftigung ohne Erlaubnis drohen der Betreuungskraft und dem Arbeitgeber Bußgelder.
Quellen
- Arbeitsministerium — Bewertungskriterien für die Arbeitserlaubnis(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
- Arbeitsministerium — Häufige Fragen(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
Wie wir im Haushaltsbereich helfen
Was wir tun
- Wir klären, wer in der Familie Arbeitgeber sein kann
- Wir listen Einkommens- und Verwandtschaftsnachweise sowie bei Bedarf die Verpflichtungserklärung auf
- Wir bereiten Vertrag und Antragsschritte gemeinsam mit Ihnen vor
- Wir erinnern nach der Genehmigung an Melde- und Verlängerungstermine
Was wir nicht tun
- Wir vermitteln keine Betreuungskräfte
- Wir garantieren kein Ergebnis; das Ministerium entscheidet
- Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Buchhaltung übernehmen wir nicht
Häufige Fragen
Die Betreuungskraft ist gerade als Touristin in der Türkei. Können wir von hier aus beantragen?
Für einen Inlandsantrag braucht sie eine auf ihren Namen für mindestens 6 Monate erteilte und am Antragstag gültige Aufenthaltserlaubnis. Ist sie mit Visum oder visumfrei eingereist, beginnt der Antrag bei einer türkischen Vertretung im Ausland. Klären wir die Lage gemeinsam.
Wie viel muss die Betreuungskraft verdienen?
Der Lohn einer ausländischen Kraft im Haushalt darf den Mindestlohn nicht unterschreiten. Die Sozialversicherung wird auf Basis des im Antrag angegebenen Gehalts und einer Vollzeitbeschäftigung gemeldet.
Kann ich eine ausländische Kraft nur fürs Putzen beschäftigen?
Nein. Im Haushalt wird eine Arbeitserlaubnis nur für Kinderbetreuung, Alten- oder Behindertenbetreuung und Krankenbegleitung erteilt.
Braucht die Betreuungskraft ein Diplom?
Nein, im Haushalt ist kein Diplom erforderlich; eine Erklärung zur zuletzt besuchten Schule genügt. Ausbildung und Erfahrung fließen dennoch in die Prüfung ein.
Planen wir den Antrag Ihrer Familie gemeinsam
Schreiben Sie uns kurz, wer Betreuung braucht und wo die Betreuungskraft gerade ist – wir erklären, welcher Weg und welche Unterlagen passen.
Täglich 09:00–19:00 Uhr · türkische Zeit
Wir sind eine unabhängige Beratung und keine Behörde. Über die Arbeitserlaubnis entscheidet das türkische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.