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WorkPermitTurkey

Wenn Sie in der Türkei leben

Arbeitserlaubnis beantragen, während Sie in der Türkei leben

Mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis kann die Arbeitserlaubnis im Inland beantragt werden. Die Aufenthaltserlaubnis allein berechtigt nicht zur Arbeit: Vor Arbeitsbeginn brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis oder eine Befreiung von der Arbeitserlaubnis.

Auf einen Blick

Grundvoraussetzung
Aufenthaltserlaubnis von mindestens 6 Monaten, am Antragstag gültig
Kennung
Ausländer-Identifikationsnummer mit 99 oder 98 am Anfang
Antragsteller
Der Arbeitgeber, über e-Devlet mit e-Signatur
Neue Erleichterung
Seit 03.08.2026 gelockerte Arbeitgeberkriterien für bestimmte Personen

Voraussetzungen für den Inlandsantrag

  • Eine auf Ihren Namen für mindestens sechs Monate ausgestellte, am Antragstag gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Eine Ausländer-Identifikationsnummer, die mit 99 oder 98 beginnt
  • Ein mit dem Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag
  • Eine e-Signatur auf den Namen der Person, die für den Betrieb das Sozialversicherungsportal (SGK e-bildirge) nutzt und den Antrag stellt

Das Ministerium kann bestimmten von ihm festgelegten Ausländern bei rechtmäßigem Aufenthalt einen Inlandsantrag auch ohne Aufenthaltserlaubnis ermöglichen. Ob das auf Sie zutrifft, prüfen wir gern gemeinsam.

Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis

  • Berechtigt zum Aufenthalt in der Türkei
  • Wird von der Migrationsbehörde erteilt
  • Berechtigt in der Regel nicht zur Arbeit

Arbeitserlaubnis

  • Berechtigt zur Arbeit bei einem bestimmten Arbeitgeber und Arbeitsplatz
  • Wird vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit erteilt
  • Gilt während ihrer Laufzeit auch als Aufenthaltserlaubnis

Personen mit Flüchtlings- oder subsidiärem Schutzstatus dürfen ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Für Antragsteller auf internationalen Schutz, bedingte Flüchtlinge und Personen unter vorübergehendem Schutz gibt es eigene Antragsarten.

Ihre Situation passt nicht genau zu diesen Regeln?

Schreiben Sie uns ein paar Zeilen – wir prüfen gemeinsam, welche Regeln für Sie gelten.

Änderung vom August 2026: mindestens ein Jahr in der Türkei

Gelockerte Arbeitgeberkriterien bei Inlandsanträgen

Haben Sie sich in den drei Jahren vor dem Antrag mindestens ein Jahr rechtmäßig in der Türkei aufgehalten (mit Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis oder internationalem Schutz), gelten für Ihren Inlandsantrag die Beschäftigungs- und Finanzkriterien des Betriebs nicht. Das gilt für bis zu drei Personen je Betrieb; die Zahl der ausländischen Beschäftigten darf die der türkischen nicht übersteigen.

Das Gehaltskriterium und die übrigen Voraussetzungen bleiben bestehen. Zudem sind Ausländer, die sich mindestens acht Jahre mit Arbeits- oder verschiedenen Aufenthaltserlaubnissen in der Türkei aufgehalten haben, von Beschäftigungs-, Finanz- und Gehaltskriterien befreit. Ein Rechtsanspruch entsteht dadurch nicht; das Ministerium prüft weiterhin.

Sonderfälle

Studierende
Studierende im Associate- oder Bachelorstudium dürfen nach dem ersten Studienjahr in Teilzeit arbeiten; für Masterstudierende und Promovierende gilt diese Grenze nicht.
Arbeitgeberwechsel
Mit der bestehenden Erlaubnis darf nicht bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet werden; für einen neuen Arbeitgeber ist ein neuer Antrag (Erstantrag) nötig.
Türkische Familienangehörige
Wer einen türkischen Elternteil oder ein türkisches Kind hat oder seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet ist, ist von Arbeitgeber- und Gehaltskriterien befreit.
Langfristiger Aufenthalt
Inhaber einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis sind von den Kriterien befreit und können auch eine unbefristete Arbeitserlaubnis beantragen.

Wie wir unterstützen

Was wir tun

  • Wir ermitteln anhand von Art und Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis den richtigen Weg
  • Wir prüfen Ausnahmen, die für Sie gelten könnten, etwa die Erleichterung vom August 2026
  • Wir bereiten Unterlagen und e-İzin-Antrag gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber vor
  • Wir erinnern an Sozialversicherungs- und Meldefristen nach der Genehmigung

Was wir nicht tun

  • Auf Entscheidungen über Aufenthaltserlaubnisse haben wir keinen Einfluss; sie liegen bei der Migrationsbehörde
  • Wir vermitteln keine Stellen
  • Wir garantieren kein Ergebnis

Häufige Fragen

Darf ich mit meiner Aufenthaltserlaubnis als Studierender arbeiten?

Die Aufenthaltserlaubnis allein berechtigt nicht zur Arbeit. Studierende im Associate- oder Bachelorstudium können nach dem ersten Studienjahr eine Arbeitserlaubnis für Teilzeitarbeit erhalten; für Masterstudierende und Promovierende gilt diese Einjahresgrenze nicht. Den Antrag stellt auch hier der Arbeitgeber.

Meine Aufenthaltserlaubnis gilt kürzer als sechs Monate. Was nun?

Für einen Inlandsantrag muss die Aufenthaltserlaubnis für mindestens sechs Monate ausgestellt und gültig sein. Erfüllen Sie das nicht, hängen die Optionen von Ihrer Situation ab; sehen wir sie uns gemeinsam an.

Was passiert mit meiner Arbeitserlaubnis, wenn ich kündige?

Der Arbeitgeber meldet das Ende der Beschäftigung innerhalb von 15 Tagen dem Ministerium und beendet die Erlaubnis. Für einen neuen Arbeitgeber ist ein neuer Antrag nötig. Wenn Sie in der Türkei bleiben möchten, prüfen Sie, ob Sie weiterhin ein gültiges Aufenthaltsrecht haben.

Prüfen wir den passenden Weg für Sie

Nennen Sie uns kurz Art und Ablaufdatum Ihrer Aufenthaltserlaubnis und Ihren Arbeitgeber – wir erklären, welche Regeln für Sie gelten.

Täglich 09:00–19:00 Uhr · türkische Zeit

Wir sind eine unabhängige Beratung und keine Behörde. Über die Arbeitserlaubnis entscheidet das türkische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.