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Verlängerung

Arbeitserlaubnis verlängern – rechtzeitig und vollständig

Die Verlängerung muss in einem kurzen Zeitfenster beantragt werden, das sich 60 Tage vor Ablauf öffnet, und zwar vor dem Ablaufdatum. Wer diese Frist verpasst, wird wie ein neuer Antrag behandelt. Planen wir Termine und Unterlagen gemeinsam.

Auf einen Blick

Antragszeitraum
Ab 60 Tage vor Ablauf, spätestens vor dem Ablaufdatum
Laufzeit
Erste Verlängerung bis zu 2 Jahre, danach bis zu 3 Jahre
Während der Prüfung
Bis zu 90 Tage Weiterarbeit am selben Arbeitsplatz
Antragsteller
Der Arbeitgeber, über e-İzin

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Die Verlängerung kann ab 60 Tagen vor Ablauf der aktuellen Arbeitserlaubnis beantragt werden und muss vor dem Ablaufdatum eingereicht sein. Wie der Erstantrag wird sie elektronisch über e-Devlet gestellt.

Frist nicht verpassen

Ein Antrag nach Ablauf gilt nicht als Verlängerung; er wird nach den Regeln für einen Erstantrag geprüft. Der Arbeitgeber muss dann die aktuellen Kriterien erneut erfüllen, und die Vorteile einer Verlängerung entfallen.

Wie lange gilt die verlängerte Erlaubnis?

Erste Erlaubnis
Bis zu 1 Jahr
Erste Verlängerung
Bis zu 2 Jahre (gleicher Arbeitgeber)
Weitere Verlängerungen
Bis zu 3 Jahre (gleicher Arbeitgeber)

Das sind Höchstgrenzen; das Ministerium berücksichtigt auch die Laufzeit des Arbeitsvertrags und die Gültigkeit Ihres Passes. Die Erlaubnis endet 60 Tage vor Ablauf des Passes – prüfen Sie das Ablaufdatum also vor der Verlängerung.

Ein Antrag für einen anderen Arbeitgeber ist keine Verlängerung, sondern ein Erstantrag. Zum Erstantrag

Ihre Situation passt nicht genau zu diesen Regeln?

Schreiben Sie uns ein paar Zeilen – wir prüfen gemeinsam, welche Regeln für Sie gelten.

Dürfen Sie während der Prüfung weiterarbeiten?

Wurde die Verlängerung fristgerecht beantragt, dürfen Sie ab dem Ablaufdatum während der Prüfung bis zu 90 Tage in derselben Tätigkeit und am selben Arbeitsplatz weiterarbeiten. Diese Zeit gilt als rechtmäßige Beschäftigung; Ihre Rechte und Pflichten sowie die des Arbeitgebers bestehen unverändert fort.

Wird keine Verlängerung beantragt oder wird sie abgelehnt und haben Sie keine andere gültige Aufenthaltserlaubnis, müssen Sie die Türkei verlassen. Die Informationsseite des Ministeriums nennt hierfür 10 Tage.

Was bei der Verlängerung geprüft wird

  • Ihre Beschäftigung und Sozialversicherungsdaten während der bisherigen Erlaubnis
  • Die finanzielle Lage des Arbeitgebers, gezahlte Steuern und sein Beitrag zur Beschäftigung
  • Die Laufzeit des Arbeitsvertrags und die Gültigkeit Ihres Passes

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen auf Basis des im Antrag zugesagten Gehalts und einer Vollzeitbeschäftigung gemeldet worden sein. Abweichungen können die Verlängerung gefährden; wir gehen diese Daten vor dem Antrag mit Ihnen durch.

Unbefristete Arbeitserlaubnis und Kartenerneuerung

Wer eine langfristige Aufenthaltserlaubnis hat oder mindestens acht Jahre rechtmäßig mit Arbeitserlaubnis in der Türkei gearbeitet hat, kann eine unbefristete Arbeitserlaubnis beantragen; das Erfüllen der Voraussetzungen ist keine Garantie. Die Karte wird alle fünf Jahre erneuert, jeweils in den sechs Monaten vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums.

Wie wir bei der Verlängerung helfen

Was wir tun

  • Wir erstellen anhand Ihres Ablaufdatums einen Zeitplan
  • Wir prüfen vorab, ob Sozialversicherung, Gehalt und Vertragslaufzeit zusammenpassen
  • Wir listen die aktuellen Unterlagen und die Dokumente des Arbeitgebers auf
  • Wir unterstützen bei Vorbereitung und Verfolgung des e-İzin-Antrags
  • Wo es passt, prüfen wir den Wechsel zur unbefristeten Erlaubnis

Was wir nicht tun

  • Für eine bereits abgelaufene Erlaubnis können wir kein Verlängerungsrecht schaffen
  • Wir garantieren kein Ergebnis; das Ministerium entscheidet
  • Wir vertreten Sie nicht in Einspruchs- oder Gerichtsverfahren

Häufige Fragen

Kann ich früher als 60 Tage vor Ablauf beantragen?

Nein. Die Verlängerung ist erst 60 Tage vor Ablauf möglich. Wer die Unterlagen schon vorher zusammenstellt, hat es aber deutlich leichter.

Wird meine Erlaubnis verlängert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Nein. Die Arbeitserlaubnis ist an einen bestimmten Arbeitgeber und Arbeitsplatz gebunden. Ein Antrag für einen neuen Arbeitgeber gilt als Erstantrag, und der neue Arbeitgeber muss die Kriterien erfüllen.

Fallen für die Verlängerung Gebühren an?

Ja. Wird die Verlängerung genehmigt, sind die Gebühr für die bewilligte Laufzeit und das Kartenentgelt zu zahlen. Aktuelle Beträge

Was kann ich tun, wenn die Verlängerung abgelehnt wird?

Sie können innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen; wird dieser abgelehnt, steht der Verwaltungsrechtsweg offen. Für das rechtliche Verfahren empfehlen wir einen Anwalt. Je nach Ablehnungsgrund prüfen wir gemeinsam die Möglichkeiten eines neuen Antrags.

Prüfen wir gemeinsam Ihr Ablaufdatum

Nennen Sie uns das Ablaufdatum Ihrer Erlaubnis und Ihren Arbeitgeber – wir erklären Ihnen Zeitplan und nötige Unterlagen.

Täglich 09:00–19:00 Uhr · türkische Zeit

Wir sind eine unabhängige Beratung und keine Behörde. Über die Arbeitserlaubnis entscheidet das türkische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.