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WorkPermitTurkey

Ablauf

Von der ersten Nachricht bis nach der Genehmigung

Unser Ablauf beruht darauf, von Anfang an festzulegen, wer in jeder Phase des amtlichen Verfahrens was übernimmt. Unten finden Sie unsere Schritte und die wichtigsten Fristen im Verfahren des Ministeriums.

Die Zusammenarbeit mit uns

Jede Akte ist anders; diese Reihenfolge gilt für die meisten Anträge.

  1. 1

    Erstgespräch

    Telefon oder WhatsApp

    Wir hören uns Ihre Situation an: wo Sie sind, Ihr Aufenthaltsstatus, Ihr Arbeitgeber und die geplante Tätigkeit. Wir skizzieren einen ersten Weg und sagen, welche Angaben wir brauchen.

  2. 2

    Einschätzung

    Wir

    Wir prüfen Antragsweg, Art der Erlaubnis und ob der Arbeitgeber die Kriterien erfüllt. Risiken benennen wir offen; halten wir einen Antrag für nicht sinnvoll, sagen wir das auch.

  3. 3

    Umfang und Honorar

    Schriftlich

    Wir bestätigen schriftlich, was wir übernehmen und welches Honorar anfällt. Amtliche Gebühren sind davon getrennt und werden direkt an den Staat gezahlt.

  4. 4

    Unterlagen

    Sie, Ihr Arbeitgeber und wir

    Wir erstellen eine Unterlagenliste für Sie und den Arbeitgeber. Sind Übersetzung, Beglaubigung oder Apostille nötig, erklären wir, wo Sie diese erhalten, und prüfen alles vor dem Antrag.

  5. 5

    Antrag und Nachverfolgung

    Arbeitgeber und wir

    Wir begleiten die vollständige Vorbereitung des e-İzin-Antrags; abgeschickt wird er von der berechtigten Person des Betriebs mit eigener e-Signatur. Nachforderungen und Entscheidung verfolgen wir.

  6. 6

    Nach der Genehmigung

    Sie und Ihr Arbeitgeber

    Wir planen die nächsten Schritte: Gebührenzahlung, Visum und Einreise, Adressregistrierung, Sozialversicherungsmeldung und Verlängerung.

Amtliche Fristen, die Sie kennen sollten

Nach den veröffentlichten Angaben des Ministeriums (zuletzt geprüft am 24.10.2026):

30 Tage
Prüfungsfrist des Ministeriums bei vollständigem Antrag
30 Tage
Zahlung von Gebühr und Kartenentgelt nach der Genehmigung
6 Monate
Einreise nach Erteilung der Erlaubnis (Antrag aus dem Ausland)
20 Tage
Adressregistrierung nach der Einreise
1 Monat
Arbeitsbeginn mit Sozialversicherung (Inland ab Beginn der Erlaubnis, Ausland ab Einreise)
15 Tage
Meldung von Beginn, Ende oder Widerrufsgründen an das Ministerium
60 Tage
Vor Ablauf öffnet sich das Fenster für die Verlängerung
30 Tage
Einspruchsfrist gegen eine Ablehnung (ab Zustellung)

Unsere Grundsätze

  • Klare Information

    Amtliche Regeln nennen wir mit Quelle und Prüfdatum.

  • Realistische Erwartungen

    Wir garantieren keine Ergebnisse; das Ministerium entscheidet.

  • Richtige Weiterleitung

    Wo Rechtsvertretung nötig ist, empfehlen wir einen Anwalt.

  • Sorgfalt mit Daten

    Ihre Unterlagen nutzen wir nur für die Beratung. Passwörter für e-Devlet oder e-Signatur fragen wir nicht ab; sie gehören nur Ihnen.

Der erste Schritt ist eine kurze Nachricht

Schildern Sie Ihre Situation in ein paar Sätzen – wir sagen Ihnen, welcher Weg passt und was nötig ist.

Täglich 09:00–19:00 Uhr · türkische Zeit

Wir sind eine unabhängige Beratung und keine Behörde. Über die Arbeitserlaubnis entscheidet das türkische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.