Ablauf
Von der ersten Nachricht bis nach der Genehmigung
Unser Ablauf beruht darauf, von Anfang an festzulegen, wer in jeder Phase des amtlichen Verfahrens was übernimmt. Unten finden Sie unsere Schritte und die wichtigsten Fristen im Verfahren des Ministeriums.
Die Zusammenarbeit mit uns
Jede Akte ist anders; diese Reihenfolge gilt für die meisten Anträge.
- 1
Erstgespräch
Telefon oder WhatsAppWir hören uns Ihre Situation an: wo Sie sind, Ihr Aufenthaltsstatus, Ihr Arbeitgeber und die geplante Tätigkeit. Wir skizzieren einen ersten Weg und sagen, welche Angaben wir brauchen.
- 2
Einschätzung
WirWir prüfen Antragsweg, Art der Erlaubnis und ob der Arbeitgeber die Kriterien erfüllt. Risiken benennen wir offen; halten wir einen Antrag für nicht sinnvoll, sagen wir das auch.
- 3
Umfang und Honorar
SchriftlichWir bestätigen schriftlich, was wir übernehmen und welches Honorar anfällt. Amtliche Gebühren sind davon getrennt und werden direkt an den Staat gezahlt.
- 4
Unterlagen
Sie, Ihr Arbeitgeber und wirWir erstellen eine Unterlagenliste für Sie und den Arbeitgeber. Sind Übersetzung, Beglaubigung oder Apostille nötig, erklären wir, wo Sie diese erhalten, und prüfen alles vor dem Antrag.
- 5
Antrag und Nachverfolgung
Arbeitgeber und wirWir begleiten die vollständige Vorbereitung des e-İzin-Antrags; abgeschickt wird er von der berechtigten Person des Betriebs mit eigener e-Signatur. Nachforderungen und Entscheidung verfolgen wir.
- 6
Nach der Genehmigung
Sie und Ihr ArbeitgeberWir planen die nächsten Schritte: Gebührenzahlung, Visum und Einreise, Adressregistrierung, Sozialversicherungsmeldung und Verlängerung.
Amtliche Fristen, die Sie kennen sollten
Nach den veröffentlichten Angaben des Ministeriums (zuletzt geprüft am 24.10.2026):
- 30 Tage
- Prüfungsfrist des Ministeriums bei vollständigem Antrag
- 30 Tage
- Zahlung von Gebühr und Kartenentgelt nach der Genehmigung
- 6 Monate
- Einreise nach Erteilung der Erlaubnis (Antrag aus dem Ausland)
- 20 Tage
- Adressregistrierung nach der Einreise
- 1 Monat
- Arbeitsbeginn mit Sozialversicherung (Inland ab Beginn der Erlaubnis, Ausland ab Einreise)
- 15 Tage
- Meldung von Beginn, Ende oder Widerrufsgründen an das Ministerium
- 60 Tage
- Vor Ablauf öffnet sich das Fenster für die Verlängerung
- 30 Tage
- Einspruchsfrist gegen eine Ablehnung (ab Zustellung)
Quellen
- Arbeitsministerium — Häufige Fragen(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
- Arbeitsministerium — Antragsarten(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
Unsere Grundsätze
Klare Information
Amtliche Regeln nennen wir mit Quelle und Prüfdatum.
Realistische Erwartungen
Wir garantieren keine Ergebnisse; das Ministerium entscheidet.
Richtige Weiterleitung
Wo Rechtsvertretung nötig ist, empfehlen wir einen Anwalt.
Sorgfalt mit Daten
Ihre Unterlagen nutzen wir nur für die Beratung. Passwörter für e-Devlet oder e-Signatur fragen wir nicht ab; sie gehören nur Ihnen.
Der erste Schritt ist eine kurze Nachricht
Schildern Sie Ihre Situation in ein paar Sätzen – wir sagen Ihnen, welcher Weg passt und was nötig ist.
Täglich 09:00–19:00 Uhr · türkische Zeit
Wir sind eine unabhängige Beratung und keine Behörde. Über die Arbeitserlaubnis entscheidet das türkische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.