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Erstantrag

Die erste Arbeitserlaubnis in der Türkei beantragen

Wenn Sie zum ersten Mal in der Türkei arbeiten oder bei einem neuen Arbeitgeber beginnen, gilt Ihr Antrag als Erstantrag. Wer vorab klärt, welcher Weg der richtige ist, ob der Arbeitgeber die Kriterien erfüllt und welche Unterlagen nötig sind, vermeidet die häufigsten Fehler.

Auf einen Blick

Antragsteller
Ihr Arbeitgeber in der Türkei (über e-Devlet mit e-Signatur)
Weg
Im Inland (mit mindestens 6-monatiger Aufenthaltserlaubnis) oder aus dem Ausland (türkische Auslandsvertretung)
Prüfung
30 Tage bei vollständigen Unterlagen
Erste Erlaubnis
Höchstens 1 Jahr

Für wen ist diese Seite?

  • Ausländische Staatsangehörige, die erstmals eine Arbeitserlaubnis in der Türkei erhalten
  • Personen, die bei einem neuen Arbeitgeber beginnen (ein Antrag mit einem anderen Arbeitgeber gilt als Erstantrag)
  • Arbeitgeber, die ausländisches Personal beschäftigen möchten (Details für Arbeitgeber)

Zuerst brauchen Sie einen Arbeitgeber

Die Arbeitserlaubnis wird für einen bestimmten Arbeitgeber und Arbeitsplatz erteilt. Haben Sie noch keinen Arbeitgeber in der Türkei, benötigen Sie zuerst ein Jobangebot. Wir vermitteln weder Stellen noch Personal. Wer sich selbstständig machen möchte, beantragt eine unabhängige Arbeitserlaubnis, die gesondert geprüft wird.

Zuerst den Antragsweg klären

Ob Sie eine gültige türkische Aufenthaltserlaubnis haben, entscheidet darüber, wo der Antrag beginnt.

Aus der Türkei (Inland)

  • Wenn Sie eine für mindestens sechs Monate ausgestellte und am Antragstag gültige Aufenthaltserlaubnis haben
  • Ihre Ausländer-Identifikationsnummer beginnt mit 99 oder 98
  • Der Arbeitgeber stellt den Antrag direkt im e-İzin-System
  • Ratgeber: Antrag in der Türkei

Aus dem Ausland

  • Wenn Sie keine gültige türkische Aufenthaltserlaubnis haben
  • Sie beantragen persönlich bei der türkischen Botschaft oder dem Generalkonsulat in Ihrem Aufenthaltsland
  • Mit der 16-stelligen Referenznummer, die Sie dort erhalten, schließt der Arbeitgeber den Antrag ab
  • Ratgeber: Antrag aus dem Ausland

Ihre Situation passt nicht genau zu diesen Regeln?

Schreiben Sie uns ein paar Zeilen – wir prüfen gemeinsam, welche Regeln für Sie gelten.

Was der Arbeitgeber erfüllen muss

Das Ministerium prüft nicht nur Ihre Qualifikation, sondern auch den Betrieb, der Sie beschäftigt. Die allgemeinen Kriterien sind:

Türkische Beschäftigte
Mindestens 5 türkische Staatsangehörige je ausländischer Arbeitskraft
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Eingezahltes Kapital von mindestens 500.000 TL oder Nettoumsatz von mindestens 8.000.000 TL oder Exporte von mindestens 150.000 US-Dollar
Gehalt
Je nach Position mindestens das 1- bis 5-Fache des Bruttomindestlohns

Neu seit dem 03.08.2026

Bei Inlandsanträgen für Ausländer, die sich in den letzten drei Jahren mindestens ein Jahr rechtmäßig in der Türkei aufgehalten haben (mit Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis oder internationalem Schutz), gelten die Beschäftigungs- und Finanzkriterien nicht – für bis zu drei solche Personen je Betrieb.

In manchen Branchen wie IT, Bildung, Gesundheit, Tourismus und Industrie sowie für bestimmte Personen (etwa wenn ein Elternteil oder Kind türkischer Staatsbürger ist oder bei langfristiger Aufenthaltserlaubnis) gelten andere Regeln. Details auf der Seite für Arbeitgeber.

Üblicherweise verlangte Unterlagen

  • Vom Arbeitgeber und von Ihnen unterschriebener Arbeitsvertrag
  • Passkopie, bei nicht lateinischer Schrift mit beglaubigter Übersetzung. Der Pass muss am Antragstag noch mindestens 60 Tage gültig sein.
  • Diplom oder vorläufige Abschlussbescheinigung mit beglaubigter türkischer Übersetzung (für manche Berufe Pflicht)
  • Biometrisches Foto mit weißem Hintergrund, nicht älter als sechs Monate
  • Aktuelles türkisches Handelsregisterblatt mit Kapital- und Gesellschafterstruktur des Betriebs
  • Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahres, bestätigt vom Finanzamt oder einem vereidigten Finanzberater

In Bereichen wie Gesundheit, Bildung, Tourismus, Luftfahrt und Ingenieurwesen werden zusätzliche Unterlagen wie eine Vorabgenehmigung oder Diplomanerkennung verlangt. Welche Unterlagen Ihre Akte braucht, klären wir im ersten Gespräch.

Was nach dem Antrag passiert

  1. 1

    Prüfung

    Ministerium

    Bei vollständigen Unterlagen schließt das Ministerium die Prüfung innerhalb von 30 Tagen ab. Werden Unterlagen nachgefordert, beginnt die Frist mit dem Hochladen neu. Gegebenenfalls werden andere Behörden beteiligt.

  2. 2

    Bescheid

    Ministerium

    Die Entscheidung wird an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse geschickt und ist auch im e-İzin-System sichtbar.

  3. 3

    Gebühren

    Sie oder Ihr Arbeitgeber

    Nach der Genehmigung sind Gebühr und Kartenentgelt innerhalb von 30 Tagen ab Benachrichtigung zu zahlen, sonst wird der Antrag abgelehnt. Aktuelle Beträge

  4. 4

    Karte und Arbeitsbeginn

    Arbeitgeber

    Die Arbeitserlaubniskarte wird per PTT (türkische Post) an den Betrieb geschickt. Sozialversicherungsanmeldung und Arbeitsbeginn müssen innerhalb eines Monats erfolgen: ab Beginn der Erlaubnis bei Inlandsanträgen, ab der Einreise bei Anträgen aus dem Ausland.

Wie wir unterstützen

Was wir tun

  • Wir klären mit Ihnen den passenden Antragsweg und die Art der Erlaubnis
  • Wir prüfen vor dem Antrag, ob der Arbeitgeber die Kriterien erfüllt
  • Wir erstellen eine Unterlagenliste für Sie und den Arbeitgeber und sehen die Unterlagen vorab durch
  • Wir begleiten Schritt für Schritt die vollständige Vorbereitung des e-İzin-Antrags
  • Wir verfolgen Nachforderungen und die Entscheidung

Was wir nicht tun

  • Wir vermitteln keine Stellen und kein Personal
  • Wir garantieren keine Genehmigung; das Ministerium entscheidet
  • Wir übernehmen keine Rechtsvertretung und keine Prozessführung; bei Bedarf empfehlen wir einen Anwalt

Häufige Fragen

Kann ich als Tourist einreisen und die Arbeitserlaubnis in der Türkei beantragen?

In der Regel nicht. Für einen Inlandsantrag ist eine für mindestens sechs Monate ausgestellte und am Antragstag gültige Aufenthaltserlaubnis nötig; ein touristischer Aufenthalt erfüllt diese Voraussetzung nicht. Dann läuft der Antrag über die türkische Auslandsvertretung in Ihrem Aufenthaltsland. Das Ministerium kann bestimmten Personengruppen einen Inlandsantrag auch ohne Aufenthaltserlaubnis ermöglichen; schildern Sie uns Ihre Situation, wir prüfen den passenden Weg.

Stelle ich den Antrag selbst oder mein Arbeitgeber?

Bei einer arbeitgebergebundenen Arbeitserlaubnis stellt der Arbeitgeber den Antrag über e-Devlet mit der eigenen e-Signatur der berechtigten Person im Betrieb. Bei einem Antrag aus dem Ausland machen Sie den ersten Schritt im Konsulat; der Arbeitgeber schließt den Antrag mit Ihrer Referenznummer ab. Bei einer selbstständigen Tätigkeit beantragen Sie die unabhängige Arbeitserlaubnis selbst.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das Ministerium prüft vollständige Anträge innerhalb von 30 Tagen. Unterlagenbeschaffung, Konsulatstermin, Nachforderungen und Stellungnahmen anderer Behörden können den Gesamtzeitraum verlängern. Einen realistischen Zeitplan für Ihren Fall erstellen wir im ersten Gespräch.

Was passiert bei einer Ablehnung?

Gegen eine Ablehnung kann innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung über e-İzin Einspruch eingelegt werden; wird auch dieser abgelehnt, steht der Verwaltungsrechtsweg offen. Eine Ablehnung verhindert keinen neuen Antrag, sobald der Ablehnungsgrund behoben ist. Wir sehen uns Grund und Optionen gemeinsam an; für Einspruch und Klage empfehlen wir einen Anwalt.

Klären wir gemeinsam Ihren Antragsweg

Schildern Sie Ihre Situation in ein paar Sätzen per WhatsApp oder rufen Sie an – wir erklären Ihnen die nötigen Schritte.

Täglich 09:00–19:00 Uhr · türkische Zeit

Wir sind eine unabhängige Beratung und keine Behörde. Über die Arbeitserlaubnis entscheidet das türkische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.