FAQ
Häufige Fragen zur Arbeitserlaubnis
Kurze Antworten auf Grundlage der amtlichen Regeln. Ist Ihre Situation anders, schreiben Sie uns per WhatsApp – wir sehen sie uns gemeinsam an.
Allgemein
Was ist die Arbeitserlaubnis, und gilt sie als Aufenthaltserlaubnis?
Die Arbeitserlaubnis wird vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit erteilt und berechtigt zur Arbeit und zum Aufenthalt in der Türkei. Solange sie gilt, ersetzt sie die Aufenthaltserlaubnis; Erlaubnisse für Antragsteller auf internationalen Schutz, bedingte Flüchtlinge und Personen unter vorübergehendem Schutz tun das nicht.
Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis. Darf ich arbeiten?
Nein. Außer bei Flüchtlings- und subsidiärem Schutzstatus berechtigt die Aufenthaltserlaubnis allein nicht zur Arbeit. Vor Arbeitsbeginn brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis oder eine Befreiung.
Welche Berufe sind Ausländern verschlossen?
Einige Berufe sind per Gesetz türkischen Staatsangehörigen vorbehalten, etwa Rechtsanwalt, Notar, Apotheker, Zahnarzt, Tierarzt, Reiseleiter (Fremdenführer), Sicherheitsdienst und Steuerberater. Die vollständige Liste steht auf der Seite des Ministeriums (öffnet in neuem Tab).
Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis arbeite?
Der ausländischen Arbeitskraft und dem Arbeitgeber drohen Bußgelder; die Person wird dem Innenministerium zur Abschiebung gemeldet.
Ich arbeite von der Türkei aus remote für eine Firma im Ausland. Brauche ich eine Arbeitserlaubnis?
Das kann je nach Art der Tätigkeit, Aufenthaltsdauer in der Türkei und Aufenthaltsstatus unterschiedlich zu bewerten sein. Eine pauschale Antwort wäre irreführend; schildern Sie uns Ihre Situation, und wir klären gemeinsam, welcher amtliche Weg relevant ist.
Antrag
Wer stellt den Antrag?
Bei einer arbeitgebergebundenen Erlaubnis der Arbeitgeber, über e-Devlet mit der eigenen e-Signatur der berechtigten Person im Betrieb. Bei der unabhängigen Arbeitserlaubnis beantragt die ausländische Person selbst.
Beantrage ich im Inland oder aus dem Ausland?
Im Inland, wenn Sie eine gültige, für mindestens sechs Monate ausgestellte Aufenthaltserlaubnis haben; sonst über die türkische Auslandsvertretung in Ihrem Aufenthaltsland. Antrag in der Türkei · Antrag aus dem Ausland
Wie lange dauert es?
Das Ministerium prüft vollständige Anträge innerhalb von 30 Tagen. Bei Nachforderungen beginnt die Frist mit dem Hochladen neu. Unterlagen und Konsulatstermine können den Gesamtzeitraum verlängern.
Welche Unterlagen brauche ich?
Üblicherweise Arbeitsvertrag, Passkopie, Diplom mit Übersetzung, biometrisches Foto, Handelsregisterblatt und Vorjahresbilanz des Betriebs. Manche Branchen verlangen mehr. Details
Was passiert bei einer Ablehnung?
Innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung kann über e-İzin Einspruch eingelegt werden; wird er abgelehnt, steht der Verwaltungsrechtsweg offen. Nach Behebung des Grundes ist auch ein neuer Antrag möglich. Für das rechtliche Verfahren empfehlen wir einen Anwalt.
Ich möchte den Arbeitgeber wechseln. Was ist zu tun?
Die Arbeitserlaubnis ist an einen Arbeitgeber gebunden. Der neue Arbeitgeber stellt einen neuen Antrag, der als Erstantrag gilt. Der bisherige Arbeitgeber meldet das Ende der Beschäftigung binnen 15 Tagen dem Ministerium.
Verlängerung
Wann beantrage ich die Verlängerung?
In dem Fenster, das sich 60 Tage vor Ablauf öffnet, und vor dem Ablaufdatum. Ein Antrag nach Ablauf gilt nicht als Verlängerung. Ratgeber Verlängerung
Wie lange gilt die verlängerte Erlaubnis?
Beim gleichen Arbeitgeber bis zu zwei Jahre bei der ersten und bis zu drei Jahre bei weiteren Verlängerungen – begrenzt auch durch Vertrag und Passgültigkeit.
Darf ich bis zur Entscheidung weiterarbeiten?
Bei fristgerechtem Antrag bis zu 90 Tage ab Ablaufdatum, in derselben Tätigkeit und am selben Arbeitsplatz.
Gebühren
Wie hoch sind die amtlichen Gebühren?
Sie hängen von Art und Laufzeit der Erlaubnis ab und werden jährlich neu festgelegt; dazu kommt ein Kartenentgelt je Dokument. Gebührentabelle 2026
Was kostet Ihre Beratung?
Unser Honorar hängt von der Antragsart und den übernommenen Aufgaben ab. Nach dem Erstgespräch bestätigen wir Umfang und Honorar schriftlich. Amtliche Gebühren sind nicht enthalten.
Unser Angebot
Sind Sie eine Behörde?
Nein. WorkPermitTurkey ist ein unabhängiges Beratungsangebot ohne Verbindung zum Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit oder anderen Behörden.
Können Sie mir eine Stelle vermitteln?
Nein. Arbeits- und Personalvermittlung bieten wir nicht an; in der Türkei ist das von İŞKUR zugelassenen privaten Arbeitsvermittlungen vorbehalten. Sobald Sie ein Jobangebot eines Arbeitgebers in der Türkei haben, begleiten wir Sie bei der Arbeitserlaubnis.
Garantieren Sie, dass die Erlaubnis erteilt wird?
Nein. Das Ministerium entscheidet, und keine Beratung kann das Ergebnis garantieren. Unsere Aufgabe ist, Sie beim richtigen, vollständigen und rechtzeitigen Antrag zu unterstützen.
Sind Sie Anwälte?
Nein. Wir bieten keine Rechtsberatung, Vertretung oder Prozessführung an. Für rechtliche Verfahren, etwa eine Klage nach einer Ablehnung, empfehlen wir einen Anwalt.
In welchen Städten sind Sie tätig?
Da das Verfahren weitgehend elektronisch läuft, arbeiten wir per Telefon und WhatsApp; Sie erreichen uns aus jeder Provinz der Türkei, etwa Istanbul, Ankara, Izmir, Antalya oder Bursa, und aus dem Ausland.
Wie teile ich Unterlagen? Fragen Sie nach Passwörtern?
In der ersten Nachricht brauchen Sie keine Pass- oder Ausweisfotos zu senden; eine kurze Beschreibung Ihrer Situation genügt. Ihre Unterlagen nutzen wir nur für die Beratung. Passwörter für e-Devlet oder e-Signatur fragen wir nicht ab – geben Sie sie an niemanden weiter.
Quellen
- Arbeitsministerium — Häufige Fragen(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
- Arbeitsministerium — Antragsarten(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
- Arbeitsministerium — Bewertungskriterien für die Arbeitserlaubnis(öffnet in neuem Tab) · Zuletzt geprüft:
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie uns per WhatsApp oder rufen Sie an – wir antworten passend zu Ihrer Situation.
Täglich 09:00–19:00 Uhr · türkische Zeit
Wir sind eine unabhängige Beratung und keine Behörde. Über die Arbeitserlaubnis entscheidet das türkische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.