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Befreiung

Befreiung von der Arbeitserlaubnis

Bei bestimmten kurzen und besonderen Einsätzen arbeiten Ausländer statt mit einer Arbeitserlaubnis mit einer Befreiung von der Arbeitserlaubnis. Die Befreiung ist ein eigener Antrag mit eigenen Fristen, eigenem Antragsteller und eigenen Regeln. Wer vorab klärt, ob die Tätigkeit darunter fällt, vermeidet falsche Anträge und Zeitverlust.

Auf einen Blick

Antragsteller
Die ausländische Person selbst
Dauer
Je nach Art 1 Monat bis 2 Jahre; teils Vertrags- oder Einsatzdauer
Verlängerung
Nicht möglich; für längere Arbeit ist eine Arbeitserlaubnis nötig
Antrag in der Türkei
Spätestens 30 Tage nach der Einreise

Was die Befreiung ist und was sie bietet

  • Ein amtliches Dokument des Ministeriums; solange es gilt, berechtigt es zur Arbeit und zum Aufenthalt ohne Arbeitserlaubnis.
  • Es ersetzt die Aufenthaltserlaubnis und erlaubt während der Gültigkeit mehrfache Ein- und Ausreisen.
  • Zeiten mit Befreiung zählen nicht zu den gesetzlichen Arbeits- oder Aufenthaltszeiten.
  • Familienangehörige erhalten durch die Befreiung kein Aufenthaltsrecht; sie brauchen eigene Aufenthaltserlaubnisse.

Arten der Befreiung und Höchstdauer

Die Befreiungen sind in Artikel 48 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über internationale Arbeitskräfte aufgeführt. Die häufigsten:

Montage, Wartung, Reparatur, Schulung
3 MonateMontage, Wartung, Reparatur oder Schulung an importierten Maschinen und Anlagen; Schulung zu exportierten/importierten Waren und Leistungen; Abnahme von Anlagen; Reparatur liegengebliebener Fahrzeuge (48/b)
Grenzüberschreitende Dienstleister
3 MonateGeschäftsreisende, vertragliche Dienstleister oder Freiberufler (48/c)
Vorstandsmitglieder und Gesellschafter
3 MonateNicht in der Türkei ansässige Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, Gesellschafter ohne Leitungsfunktion, nicht beteiligte oberste Vertreter (48/ç)
Wissenschaftliche, kulturelle und künstlerische Tätigkeiten
1 Monat48/a
Von Behörden gemeldete Fachleute
6 MonateWirtschaft, Soziokultur, Technologie und Bildung (48/h)
Vertreter von Reiseveranstaltern
8 Monate48/ı
Messen und Zirkusse
6 MonateAußerhalb zertifizierter Tourismusbetriebe (48/ğ)
Saisonarbeit in Landwirtschaft und Viehzucht
6 MonateOhne Personen unter vorübergehendem oder internationalem Schutz (48/g)
Sportveranstaltungen
4 MonateTurniere, Olympische Spiele u. Ä. (48/e)
Profisportler, Trainer und Sportpersonal
Laufzeit des Vertrags mit Verein/Verband48/k
Forschungs- und Fortbildungsaufenthalte
2 Jahre (höchstens Dauer der Ausbildung)Universitäten und Behörden (48/j)
Internationale Praktikums- und Jugendprogramme
12 MonateIAESTE, AIESEC, Erasmus+ (48/i)
Praktika im Hochschulaustausch
4 Monate48/f
Ausländische Studierende im Pflichtpraktikum
Dauer des Pflichtpraktikums48/n
Projekte der finanziellen Zusammenarbeit Türkei–EU
EinsatzdauerIPA, Next Generation EU usw. (48/m)

Die vollständige Liste, einschließlich Seeleuten, Militärfabriken und Werften, Einrichtungen ausländischer Vertretungen und weiterer Arten, steht in der amtlichen Tabelle des Ministeriums (öffnet in neuem Tab) (auf Türkisch). Manche Befreiungen im Zusammenhang mit ausländischen Vertretungen werden beim Außenministerium beantragt.

Ihre Situation passt nicht genau zu diesen Regeln?

Schreiben Sie uns ein paar Zeilen – wir prüfen gemeinsam, welche Regeln für Sie gelten.

So wird beantragt

Die ausländische Person beantragt selbst

Anders als bei der Arbeitserlaubnis stellt nicht der Arbeitgeber, sondern die ausländische Person selbst den Antrag online.

  1. 1

    Wenn Sie in der Türkei sind

    Sie

    Der Antrag muss ohne Überschreitung des Visums oder der visumfreien Zeit und spätestens 30 Tage nach der Einreise gestellt werden. Mit einer Ausländer-Identifikationsnummer, die mit 9 beginnt, melden Sie sich über e-Devlet an, sonst mit Ihren Passdaten.

  2. 2

    Wenn Sie im Ausland sind

    Sie

    Sie beantragen bei der türkischen Vertretung in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie haben oder in dem Sie sich rechtmäßig aufhalten, und schließen den Antrag mit der Referenznummer im Online-System des Ministeriums ab.

  3. 3

    Unterlagen

    Sie

    Biometrisches Foto, gültiger Pass, Angaben zu Ausbildung und gegebenenfalls Arbeitsstätte mit Nachweisen sowie Nachweise zu Ihrer Situation für die beantragte Art der Befreiung.

  4. 4

    Entscheidung, Zahlung und Karte

    Ministerium

    Die Entscheidung kommt an Ihre registrierte E-Mail-Adresse. Werden Gebühr und Kartenentgelt nach der Genehmigung nicht binnen 30 Tagen gezahlt, wird der Antrag abgelehnt. Nach der Zahlung wird die Karte per Kurier zugestellt.

Wichtige Regeln

  • Die Befreiung wird für den beantragten Zeitraum erteilt, höchstens für die Höchstdauer der Art und mit Ende 60 Tage vor Ablauf des Passes.
  • Sie kann nicht verlängert werden. Dauert die Arbeit länger, ist eine Arbeitserlaubnis nötig. Antrag auf Arbeitserlaubnis
  • Ein neuer Antrag derselben Art ist bei Montage/Wartung (48/b) und grenzüberschreitenden Dienstleistungen (48/c) erst 6 Monate nach Erteilung möglich, bei anderen Arten nach 12 Monaten.
  • Solange ein Antrag geprüft wird, kann kein weiterer Befreiungsantrag gestellt werden.
  • Sozialversicherungspflichten werden auf Basis des im Antrag angegebenen Gehalts und einer Vollzeitbeschäftigung erfüllt.
  • Beginn und Ende der Arbeit sind binnen 15 Tagen zu melden; die An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung gilt als Meldung an das Ministerium. Befreiungen bis zu 3 Monaten sind von der Meldepflicht ausgenommen.
  • Ausländische Architekten, Ingenieure und Stadtplaner im Rahmen freiberuflicher Leistungen brauchen eine Arbeitserlaubnis, wenn der Einsatz länger als einen Monat dauert.

Gebühren

Für die Befreiungsbescheinigung fallen eine Gebühr und ein Kartenentgelt an; die Beträge stehen in derselben Tabelle wie bei der befristeten Arbeitserlaubnis (amtliche Gebühren). Für kurze Befreiungen fällt keine Gebühr an. Die Texte des Ministeriums nennen die Grenze einmal „bis zu 3 Monaten“ und an anderer Stelle „unter drei Monaten“; bei einem Antrag über genau 3 Monate sollte man vorab klären, ob eine Gebühr anfällt. Ohne Gebühr wird eine Karte nur auf Wunsch gegen das Kartenentgelt ausgestellt.

Wie wir bei der Befreiung helfen

Was wir tun

  • Wir klären, welche Art der Befreiung zu Ihrer Tätigkeit passt und wie lange sie gilt
  • Wir vergleichen, ob Befreiung oder Arbeitserlaubnis die richtige Wahl ist
  • Wir planen Unterlagen und Fristen (30 Tage nach der Einreise)
  • Wir behalten Melde- und Wartefristen im Blick

Was wir nicht tun

  • Eine Befreiung können wir nicht verlängern; die Regeln lassen das nicht zu
  • Wir garantieren kein Ergebnis; das Ministerium entscheidet
  • Wir übernehmen keine Rechtsvertretung und keine Prozessführung

Häufige Fragen

Wir kommen für einen kurzen Montageeinsatz. Brauchen wir eine Arbeitserlaubnis oder eine Befreiung?

Für Montage, Wartung, Reparatur oder Schulung an importierten Maschinen und Anlagen kann eine Befreiung von insgesamt bis zu 3 Monaten beantragt werden. Dauert die Arbeit länger, ist eine Arbeitserlaubnis nötig. Klären wir Tätigkeit und Dauer gemeinsam.

Wie lange darf ich mit einer Befreiung in der Türkei bleiben?

Solange die Befreiung gilt, ersetzt sie die Aufenthaltserlaubnis; ihre Dauer ist durch die Höchstdauer der Art begrenzt. Endet sie, endet auch das darauf beruhende Aufenthaltsrecht. Eine davon unabhängige gültige Aufenthaltserlaubnis bleibt bestehen.

Kann eine Befreiung für Teilzeitarbeit erteilt werden?

Ja, auch für Teilzeitarbeit. In welchen Branchen, Tätigkeiten und Berufen das möglich ist, legt das Ministerium fest und veröffentlicht es.

Was passiert bei einer Ablehnung?

Innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung kann über das System Einspruch eingelegt werden; wird er abgelehnt, steht der Verwaltungsrechtsweg offen.

Prüfen wir, ob Ihre Tätigkeit unter eine Befreiung fällt

Schreiben Sie uns kurz, welche Arbeit Sie in der Türkei ausüben und wie lange Sie bleiben – wir erklären, ob Befreiung oder Arbeitserlaubnis nötig ist.

Täglich 09:00–19:00 Uhr · türkische Zeit

Wir sind eine unabhängige Beratung und keine Behörde. Über die Arbeitserlaubnis entscheidet das türkische Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit.